Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
regelmäßig erreichen uns Ihre Fragen rund um das Thema Grundsteuerreform. Viele dieser Fragen können von uns nur teilweise oder gar nicht beantwortet werden, da die Gemeinde Wennigsen (Deister) nicht in die Bewertung der Grundstücke und somit nicht in die Ermittlung und Festsetzung der Grundsteuermessbeträge eingebunden ist. Diese Aufgabe obliegt dem für die Gemeinde Wennigsen (Deister) zuständigen Finanzamt Hannover-Land I. Das Finanzamt hat für Fragen zum Thema Grundsteuerreform eigens eine Hotline eingerichtet. Daher bitten wir Sie, Ihre Anfragen direkt an das Finanzamt zu richten:
Hotline Grundsteuerreform - Finanzamt Hannover-Land I
0511 419 - 2250
(Mo., Di. u. Do.: 08:00 -15:00 Uhr, Mi.: keine Sprechzeit, Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr)
Mail: Poststelle@fa-h-l1.niedersachsen.de
Zudem informiert das Landesamt für Steuern Niedersachen auf seiner Internetseite zum Ablauf und weiteren Details der Grundsteuerreform (Link) und stellt zusätzlich einen Frage-/ Antwort-Katalog (Link) sowie ein Prüfschema (Link) zur selbständigen Prüfung Ihres Grundsteuerbescheides zur Verfügung.
Der Rat der Gemeinde Wennigsen (Deister) hat in seiner Sitzung am 21.11.2024 die Hebesatzsatzung der Gemeinde Wennigsen (Deister) mit folgenden neuen und ab 01.01.2025 gültigen Hebesätzen beschlossen:
Grundsteuer-A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) = 900 v.H.
Grundsteuer-B (bebaute Grundstücke) = 600 v.H.
Bei der Errechnung der neuen Hebesätze hat die Gemeinde Wennigsen (Deister) beachtet, dass sich allein aus der Umstellung der Steuer auf ein neues Verfahren insgesamt kein höheres Steueraufkommen ergeben soll. Allerdings ist durch die Reform mit Belastungsverschiebungen bei den einzelnen Bürgerinnen und Bürgern zu rechnen. Die Höhe der Steuer, die individuell gezahlt wird, wird sich demnach in den meisten Fällen verändern. Jeder Einzelne wird in der Zukunft entweder mehr oder weniger an Steuern zu entrichten haben.
Seitens des Finanzamtes werden keine Aufhebungsbescheide für das Ende der Steuerpflicht zum 31.12.2024 versendet; auch nicht für Grundstücke auf fremden Grund und Boden, wo die Besteuerung vom Nutzer auf den Eigentümer übergeht.