Ordnungsamt
Das Ordnungsamt ist für Aufgaben in verschiedenen Lebenslagen verantwortlich, eine Übersicht über Leistungen erhalten Sie auf dieser Seite. Die Liste der Leistungen wird laufend ergänzt.
Online Services
Einige Leistungen des Ordnungsamts können Sie direkt online erledigen.
Dienstleistungen und Tätigkeiten des Ordnungsamts
Überwachung des ruhenden Verkehrs
Diese Aufgabe des Ordnungsamtes ist bei vielen Menschen nicht sonderlich beliebt, aber sie ist dennoch notwendig und wichtig. Das Ordnungsamt überwacht den ruhenden Verkehr, damit die Straßen und Gehwege in Wennigsen sicher bleiben und von allen Bürger*innen gleichermaßen genutzt werden können. Sollten Sie selbst ein ordnungswidrig abgestelltes Fahrzeug sehen, können Sie dies gern unter www.wennigsen.de/anzeigeowi an das Ordnungsamt melden.
Wenn Sie selbst falsch geparkt und einen Strafzettel erhalten haben, können Sie sich gern unter www.wennigsen.de/anhörung äußern.
NGastG Anzeige (früher: Schankerlaubnis und Gaststättenerlaubnis)
Die Anzeige nach § 2 Abs. 1 und 4 des Niedersächsischen Gaststättengesetzes (NGastG) löst die frühere Schankerlaubnis und Gaststättenerlaubnis ab.
Sie planen, bei einer öffentlichen Veranstaltung Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anzubieten? Dann füllen Sie bitte diese Anzeige (gern auch online) aus und beantragen, sofern Sie beabsichtigen, Alkohol auszuschenken, in Ihrem zuständigen Bürgerbüro ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Diese Anzeige ersetzt außerdem die damalige Gaststättenerlaubnis für ein auf Dauer angelegtes Gastgewerbe.
Die Anzeige sollte mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Termin/der geplanten Eröffnung eingereicht werden.
Ihre Anzeige wird dann an die zuständigen Behörden für Immissionsschutz, Jugendschutz, Lebensmittelüberwachung und Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung sowie an das Finanzamt und die Bauaufsichtsbehörde übermittelt.
Eine Anzeige nach dem NGastG können Sie in Wennigsen unter www.wennigsen.de/ngastg online einreichen oder an das Ordnungsamt übergeben.
Wappennutzung
Wer das Wappen der Gemeinde Wennigsen oder der jeweiligen Ortsteile nutzen möchte, darf dies nur nach Genehmigung. Sollten Sie eine Genehmigung hierfür benötigen, stellen Sie Ihren Antrag einfach online unter www.wennigsen.de/wappennutzung.
Feuerwerk
Wenn Sie beispielsweise für einen besonderen Anlass (z. B. Hochzeit, Geburtstag) ein Feuerwerk organisieren möchten, müssen Sie sich vorerst eine Genehmigung vom Ordnungsamt einholen. Den Antrag dafür können Sie bequem online unter www.wennigsen.de/feuerwerk stellen.
Sondernutzung
Wer den öffentlichen Verkehrsraum (insbesondere Straße, Gehweg, Laternen) über den üblichen Gerbrauch hinaus in Anspruch nehmen möchte, benötigt hierfür eine Sondernutzungserlaubnis. Sondernutzungen können beispielsweise Plakatierungen, Verkaufsstände oder Werbeaufsteller im öffentlichen Verkehrsraum sein.
Sollten Sie für Ihr Event/Ihre Veranstaltung Plakate an Laternenmasten anbringen wollen, können Sie den Antrag unter www.wennigsen.de/plakatierung stellen.
Sollten Sie eine andere Sondernutzung planen, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an Ordnungsamt@wennigsen.de
Ordnungswidrigkeiten
Das Ordnungsamt bearbeitet neben den Verkehrsordnungswidrigkeiten auch noch weitere Ordnungswidrigkeiten wie z. B. unerlaubte Sondernutzungen, Lärmbelästigung, Verstöße gegen das Niedersächsische Hundegesetz. Sollten Sie eine Ordnungswidrigkeit anzeigen wollen, können Sie dies unter www.wennigsen.de/anzeigeowi tun.
Sollten Sie einer Ordnungswidrigkeit beschuldigt worden sein und möchten sich dazu äußern, können Sie dies unter www.wennigsen.de/anhörung.
Feuerwehren
Damit die vielen ehrenamtlichen Feuerwehrleute der Gemeinde gefahrenfrei die Einsätze für alle Bürger*innen verrichten können, kümmert sich das Ordnungsamt um sämtliche Beschaffungen für Ausstattung, Ausrüstung, Verbrauchsmaterial und Feuerwehrfahrzeuge, beauftragt die Instandsetzungen der Geräte und die notwenigen Schulungen. Dabei ist das Ordnungsamt auch Ansprechpartner für die Feuerwehrleute und rechnet die Feuerwehreinsätze entsprechend ab.
Verkehrssicherheitspflicht
Eine wichtige Aufgabe des Ordnungsamts ist es, die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht zu überprüfen. Wenn beispielsweise der Gehweg in einem schlechten Zustand ist oder die Hecke zu weit auf den Gehweg ragt, besteht die Gefahr, dass dieser für Bürger*innen mit Einschränkungen oder für Eltern mit Kinderwagen nicht mehr passierbar ist. Wenn im Außendienst ein Mangel bekannt wird, werden die Grundstückseigentümer zum Rückschnitt aufgefordert. Kann das Regenwasser nicht mehr ablaufen oder der Gehweg verschmutzt sein, so werden die Eigentümer zur Reinigung ebendieser aufgefordert.
Sollten Sie selbst etwas festgestellt haben, was gefährlich für den Verkehr sein könnte, melden Sie uns dies gerne über unseren Mängelmelder. www.wennigsen.mängelmelder.de.
Schiedsamt
Bei nachbarschaftlichen oder privatrechtlichen Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten verweist das Ordnungsamt die Streitenden zunächst an die Schiedspersonen der Gemeinde. Dank der Schiedspersonen können viele Konflikte geschlichtet werden, bevor sie an ein Gericht übergeben werden. Wollen Sie das Schiedsamt bzw. die Schiedspersonen in solch einer Angelegenheit kontaktieren, dann schreiben Sie eine E-Mail an schiedsamt@wennigsen.de .
Jede*r Wennigser*in kann Schiedsperson werden, die Wahl zur Schiedsperson bzw. für die Stellvertretung findet alle 5 Jahre statt.
Schöffen
Die Gemeinde Wennigsen (Deister) muss sich wie jede weitere Kommune bei der Schöffensuche engagieren. Schöffen sitzen in Gerichtsverhandlungen und können durch ihre Lebenserfahrung bei der Urteilsfindung mitwirken. Eine Amtsperiode als Schöffe dauert 4 Jahre. Es wird unterschieden zwischen Jugendschöffen, die bei Prozessen im Jugendstrafrecht mitwirken und Schöffen die bei Prozessen am Landgericht mitwirken.
Fundsachenversteigerung
Dinge, die im Fundbüro abgegeben werden, werden nicht immer innerhalb der gesetzlichen Frist vom Eigentümer wieder abgeholt. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden diese dann versteigert. Häufig bleiben Fahrräder und Kleidung im Fundbüro liegen. Die Fundsachenversteigerung übernimmt dann das Ordnungsamt. Interessierte Bürger*innen können gern auf der Versteigerungsplattform vorbeischauen und bei Interesse mitbieten.
Organisationseinheiten
Team 1.2: Ordnung | |
Hauptstraße 1-2 30974 Wennigsen (Deister) E-Mail: ordnungsamt@wennigsen.de |