Grundstücksentwässerung
Als Grundstücksentwässerung werden alle Rohrleitungen und Kanäle auf einem Grundstück bezeichnet, die zur Ableitung von anfallenden Abwässern dienen. Dies beinhaltet Schmutzwasserleitungen für das anfallende Abwasser aus z.B. der Toilettennutzung, Dusche oder vom Spülen, sowie die Regenwasserleitungen, die das Abwasser aus Niederschlägen über z.B. Regenfallrohre, Straßen- und Bodenabläufe oder Entwässerungsrinnen ableiten.
Gemäß der aktuell gültigen Kanalanschlusssatzung der Gemeinde Wennigsen (Deister) endet die öffentliche Abwasseranlage an der Grundstücksgrenze bzw. ca. 1,0 m hinter der Grundstücksgrenze am Übergabeschacht auf dem privaten Grundstück.
Jeder Grundstückseigentümer ist dafür verantwortlich, dass seine Grundstücksentwässerungsanlage den anerkannten Regeln der Technik sowie den gültigen Normen entspricht. Der einwandfreie Zustand ist der Gemeinde Wennigsen (Deister) mindestens zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme sowie bei Änderungen der Abwasseranlage durch Übergabe von Dichtheitsprotokollen sowie TV-Untersuchungsberichten zu bescheinigen. Diese Unterlagen sind spätestens alle 15 Jahre neu einzureichen.
Für jede neue Grundstücksentwässerungsanlage und jede Änderung einer bestehenden Anlage ist ein Entwässerungsantrag (oder als Online-Formular) bei der Gemeinde Wennigsen (Deister) zu stellen.
Auskünfte über die öffentlichen Kanäle (Kanalkataster) können sie HIER einholen.
Sofern Schäden an der Grundstücksentwässerungsanlage festgestellt werden, sind diese durch eine fachkundig Firma zubeheben.
Die Mitarbeiter des Fachbereichs 3, Team 3.3, Tiefbau stehen Ihnen bei Fragen zu Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage, insbesondere bei Fragen zu einer geplanten Sanierung, gern zur Verfügung.