Bauleitplanung
Es wird darauf hingewiesen, dass die Planungsgrundlagen der B-Pläne aus der Zeit der jeweiligen Planaufstellung stammen und nicht aktualisiert werden. Es ist daher möglich, dass insbesondere Straßennamen und Hausnummern nicht dem heutigen Stand entsprechen.
Die Bebauungsplanauskunft dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Es gilt der rechtskräftige Bebauungsplan, den Sie im Original im Rathaus einsehen können. Alle Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar und dienen lediglich zu Informationszwecken. Es wird keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an uns. Bei Fragen und Unklarheiten sprechen Sie uns bitte an.
Flächennutzungsplan der Gemeinde Wennigsen (Deister)
Der Rat hatte am 22. März 2012 die Neubekanntmachung und Digitalisierung beschlossen. Nun liegt ein digitalisierter Plan vor, der die Festsetzungen in den Wennigser Ortschaften und der freien Landschaft deutlich transparenter darstellt. Dies soll die überörtliche Zusammenarbeit bei regionalen Planungsvorhaben verbessern, beispielsweise bei der Ausweisung natur- und landschaftsschutzrelevanter Flächen. Auch soll es die Arbeit der politischen Gremien erleichtern, zum Beispiel im Falle der Vorranggebiete Windenergie. Die rechtliche Grundlage des Planes ist das Baugesetzbuch. Dort ist seine Bedeutung festgelegt: „Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.“
2. Änderung des Flächennutzungsplanes, Windenergieanlagen
Der Rat der Gemeinde hat am 29.06.2023 die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Änderung führt zu einer Neufestlegung von Konzentrationszonen "Windenergie" und betrifft zwei Teilflächen. Eine Teilfläche "Windpark Wennigsen" gelegen nordwestlich von Wennigsen, westlich von Degersen und nordöstlich von der Wennigser Mark. Die zweite Teilfläche "Vörier Berg" ,östlich von Holtensen, beinhaltet die Repoweringmöglichkeit für eine bestehende Windenergienutzung.
3. Änderung des Flächennutzungsplanes, Pinnenheister u. Kita Bröhnweg
Der Rat der Gemeinde hat am 26.09.2024 die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Änderung führt zu einer Neufestlegung von Flächen, die dem Neubau eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Degersen, der Ansiedlung von Gewerbetrieben nördl. der Bönnigser Straße und westl. der Danquardstraße sowie der Errichtung einer Kindertagesstätte am Bröhnweg, westlich der Ortslage von Wennigsen, dienen.