Öffentliche Bekanntmachung - Hundesteuer

Für alle Hundesteuerpflichtigen, bei denen sich die Berechnungsgrundlagen und der Steuerbetrag seit der letzten Festsetzung nicht geändert haben, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 14 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2025 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2024 veranlagten Höhe festgesetzt.

Meldung vom 18.12.2024
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