Die Hundesteuer wird mit den in den zuletzt erteilten Bescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2025 fällig.
Für Hundesteuerpflichtige, die von der Möglichkeit, die Hundesteuer in einem Jahresbetrag zu zahlen, Gebrauch gemacht haben, werden die Steuern für 2025 am 01. Juli des Jahres fällig.
Ändern sich die Berechnungsgrundlagen, werden Änderungsbescheide erteilt.
Mit dem Tag dieser öffentlichen Bekanntmachung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit Ablauf des Tages dieser Bekanntmachung beginnt, durch Klage beim Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover, angefochten werden.
Wennigsen (Deister), den 04.01.2025
Gemeinde Wennigsen (Deister)
Der Bürgermeister
Ingo Klokemann