Die Hundesteuer ist eine traditionelle Gemeindesteuer. Es handelt sich um eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat.
Die Höhe der Hundesteuer wird in der Hundesteuersatzung der Gemeinde Wennigsen (Deister) festgeschrieben.
Derzeit beträgt Sie für
- den ersten Hund 90,00 Euro jährlich
- für jeden weiteren Hund 140,00 Euro jährlich.