Anmeldung zur Hundesteuer

Vorspann

Die Hundesteuer ist eine traditionelle Gemeindesteuer. Es handelt sich um eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Gemäß § 9 Abs. 1 S. 1 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Wennigsen (Deister) hat der Hundehalter den Hund innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug bei der Gemeinde anzumelden.

Die Höhe der Hundesteuer wird in der Hundesteuersatzung der Gemeinde Wennigsen (Deister) festgeschrieben.

Derzeit beträgt Sie für
den ersten Hund               90,00 Euro jährlich
für jeden weiteren Hund    140,00 Euro jährlich.

Rechtsgrundlage
Hundesteuersatzung der Gemeinde Wennigsen (Deister)

1. Angaben zur Hundehalterin / zum Hundehalter

1. Angaben zur Hundehalterin / zum Hundehalter

 

Hier empfiehlt es sich eine Telefonnummer/ Mobilfunknummer, eine E-Mailadresse und ggf. ein Foto vom Hund anzugeben/hochzuladen. Es kommt immer wieder vor, dass entlaufene Hunde von Bürgerinnen und Bürgern aufgefunden und dann bei der Polizei oder dem Ordnungsamt gemeldet oder abgegeben werden. Bei der Ermittlung des Hundehalters sind die entsprechenden Kollegen dann auf die bei uns sowie im Nds. Hunderegister hinterlegten Daten angewiesen. Um eine mögliche Haltersuche zu vereinfachen/beschleunigen geben Sie hier bitte ansprechende Kontaktdaten (zum Beispiel eine Mobilfunknummer) an, unter denen Sie zuverlässig und schnell zu erreichen sind.

Telefon
2. Daten zur Anmeldung der Hundesteuer

2. Daten zur Anmeldung der Hundesteuer

Grund der Anmeldung*
3.1 Angaben zum anzumeldenden Hund

3.1 Angaben zum anzumeldenden Hund

Geschlecht*
Möchten Sie einen weiteren Hund anmelden?*
4. Zentrales Register (vorgeschrieben seit dem 01.07.2013)

4. Zentrales Register (vorgeschrieben seit dem 01.07.2013)

Jede Hundehalterin / jeder Hundehalter hat gem. § 6 NHundG vor der Vollendung des siebten Lebensmonats des Hundes Halterdaten und Angaben zum Hund dem Zentralen Register zu melden. Ist der Hund bei der Aufnahme der Hundehaltung älter als sechs Monate, so sind die Angaben innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Hundehaltung zu machen. Die GovConnect GmbH, Nadorster Str. 228, 26123 Oldenburg, Telefon: 0441 390 10 400, https://www.hunderegister-nds.de, wurde mit der Führung des Zentralen Registers beauftragt. Die Hundehalterin / der Hundehalter kann die Registrierung online oder schriftlich bzw. telefonisch vornehmen.

5. Nachweis der Eignung (Sachkunde nach §3 NHundG)

5. Nachweis der Eignung (Sachkunde nach §3 NHundG)

Jede Hundehalterin / jeder Hundehalter hat gem. §3 NHundG die erforderliche Sachkunde zu besitzen. Diese ist der Gemeinde durch eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung nachzuweisen. Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen. Die erforderliche Sachkunde besitzt auch, wer nachweislich innerhalb der letzten zehn Jahre über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten hat.

Sie haben folgenden Nachweis über die Eignung zum Halten eines Hundes:
6. Nachweis der Haftpflichtversicherung (nach §5 NHundG)

6. Nachweis der Haftpflichtversicherung (nach §5 NHundG)

Ist der Hund bereits haftpflichtversichert?*
7. Zahlung der Hundesteuer

7. Zahlung der Hundesteuer

8. Richtigkeit der Angaben

8. Richtigkeit der Angaben

9. Identifikation

9. Identifikation

Die Ausweisnummer findet man auf der Vorderseite des Personalausweises in der oberen rechten Ecke.
Kopie des ausgefüllten Formulars

Kopie des ausgefüllten Formulars

Datenschutz

Datenschutz

Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

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