Zulassungsbescheinigung Teil II Statusabfrage

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Team 1.5: Bürgerbüro
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Homepage: htt­ps://ww­w.wen­nig­sen.­de/­bu­er­ger­buero

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Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 07.00 bis 12.00 Uhr


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Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
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32.09 - Team KFZ Zulassungsangelegenheiten VCard
Rendsburger Straße 34
30659 Hannover
Telefon: 051161617444
E-Mail:
 

Allgemeine Informationen

Der Bearbeitungsstatus der Zulassungsbescheinigung Teil II kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

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