Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung

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86.01 - Team Verwaltung VCard
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Allgemeine Informationen

Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.

Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt. Die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt gibt Auskunft, in welche Genehmigungszuständigkeit das Vorhaben einzuordnen ist.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit für die Gemeinde Wennigsen (Deister) liegt bei der unteren Staßenverkehrsbehörde Hannover.

Region Hannover
Fachbereich Verkehr

Team 86.01

Postfach 147

30001 Hannover

Fax: 0511- 616- 23451

verkehrsbehoerde@region-hannover.de

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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