Schwerbehindertenausweis
Ansprechpartner/in extern:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Außenstelle Hannover
Schiffgraben 30-32
30175 Hannover
Telefon: 0511 89701-0
Telefax: 0511 89701-166
E-Mail: Kontaktformular
Homepage: https://soziales.niedersachsen.de/startseite/
Personen, deren körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit beeinträchtigt ist, können beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie die Feststellung ihrer Behinderung und im Fall der Schwerbehinderung (Grad der Behinderung von wenigstens 50) die Ausstellung eines entsprechenden Ausweises beantragen, in dem der Grad der Behinderung vermerkt wird.
Neben dem Grad der Behinderung werden auch gegebenenfalls vorliegende weitere gesundheitliche Merkmale für sogenannte Nachteilsausgleiche festgestellt und im Ausweis vermerkt (z. B. Blindheit, Notwendigkeit der ständigen Begleitung, Hilflosigkeit, außergewöhnliche Gehbehinderung). Nachteilsausgleiche sind je nach Merkmal in unterschiedlichen Formen möglich, so können neben steuerlichen Vorteilen beispielsweise Parkerleichterungen bei Blindheit oder einer außergewöhnlichen Gehbehinderung gewährt werden.
Die Feststellung der Behinderung und die Ausweisausstellung sind einkommens- und vermögensunabhängig und erfolgen durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Antragsformulare sind dort erhältlich.
Formulare