Schulverweigerung

Ansprechpartner/in
Gemeinde Wennigsen (Deister)
Hauptstraße 1-2
30974 Wennigsen(Deister)
Telefon: 05103 70070
Telefax: 05103 700716
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.wen­nig­sen.de
Montag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr 

Allgemeine Informationen

Unter Schulverweigerung wird ein wiederkehrendes oder länger anhaltendes und in der Regel unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht verstanden. Auch gelegentliches Schwänzen kann Schulverweigerung sein.

Schulverweigerung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet werden kann.

Auch Eltern, die nicht dafür Sorge tragen, dass minderjährige Schülerinnen und Schüler regelmäßig am Unterricht teilnehmen, können ordnungswidrig handeln.

Das Vorgehen gegen Schulverweigerung ist Aufgabe der Schule in Zusammenarbeit mit der Ordnungsbehörde, den Jugendämtern und u. U. auch den Familiengerichten.

  Zurück

Infobereich

Öffnungszeiten Verwaltung

Rathaus:

Montag: 9:00 - 12:00 Uhr

Dienstag: 14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag: -

Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

 

Bürgerbüro:

Montag: 8:00 - 12:00 Uhr

Dienstag: 8:00 - 12:00 & 14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch: 8:00 - 12:00 & 13:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag: 8:00 - 12:00 & 13:30 - 15:00 Uhr

Freitag: 7:00 - 12:00 Uhr

Kartenanwendung