- :70,00 EUR
Grundgebühr für einen Reisepass für Personen ab 24 Jahren (10 Jahre gültig) - :37,50 EUR
Grundgebühr für einen Reisepass für Personen unter 24 Jahren (6 Jahre gültig)
Antrag bei der örtlich zuständigen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat):
Reisepass (internationaler Standard):
-
Zusätzliche Kosten 31,00 EUR
- Personen ab 24 Jahren 101,00 EUR
- Personen unter 24 Jahren 68,50 EUR
Reisepass im Express-Bestellverfahren
-
Zusätzliche Kosten 31,00 EUR plus 32,00 EUR
- Personen ab 24 Jahren 133,00 EUR
-
Personen unter 24 Jahren 100,50 EUR
Reisepass mit 48 Seiten
-
Zusätzliche Kosten 31,00 EUR plus 22,00 EUR
- Personen ab 24 Jahren 123,00 EUR
- Personen unter 24 Jahren 90,50 EUR
Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren
-
Zusätzliche Kosten 31,00 EUR plus 22,00 EUR plus 32,00 EUR
- Personen ab 24 Jahren 155,00 EUR
- Personen unter 24 Jahren 122,50 EUR
Vorläufiger Reisepass
-
Zusätzliche Kosten 44,00 EUR
- Personen ab 24 Jahren 70,00 EUR
- Personen unter 24 Jahren 70,00 EUR
Beantragung im Ausland für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
an einer beliebigen deutschen Auslandsvertretung: Botschaft oder Konsulat
Reisepass (internationaler Standard):
-
Zusätzliche Kosten doppelte Grundgebühr plus 31,00 EUR
- Personen ab 24 Jahren 171,00 EUR
- Personen unter 24 Jahren 106,00 EUR
Reisepass im Express-Bestellverfahren
-
Zusätzliche Kosten doppelte Grundgebühr plus 31,00 EUR plus 32,00 EUR
- Personen ab 24 Jahren 203,00 EUR
-
Personen unter 24 Jahren 138,00 EUR
Reisepass mit 48 Seiten
-
Zusätzliche Kosten doppelte Grundgebühr plus 31,00 EUR plus 22,00 EUR
- Personen ab 24 Jahren 193,00 EUR
-
Personen unter 24 Jahren 128,00 EUR
Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren
-
Zusätzliche Kosten doppelte Grundgebühr plus 31,00 EUR plus 22,00 EUR plus 32,00 EUR
- Personen ab 24 Jahren 225,00 EUR
-
Personen unter 24 Jahren 160,00 EUR
Vorläufiger Reisepass
-
Zusätzliche Kosten doppelte Grundgebühr plus 44,00 EUR
- Personen ab 24 Jahren 96,00 EUR
- Personen unter 24 Jahren 96,00 EUR
Beantragung im Ausland bei Honorarkonsulinnen oder Honorarkonsuln gelten die oben aufgeführten Kosten:
- plus einer Gebühr für die Leistung der Honorarkonsulin oder des Honorarkonsuls von 33,60 EUR bis 96,50 EUR. Die Gebühr ist ortsabhängig (Zonenstufe)
- plus der Erstattung von Auslagen (beispielsweise Kosten für Porto und Dienstreisen)