Die Daten im Reisepass müssen immer aktuell sein. Bei Änderungen muss der/die Bürger/in einen neuen Reisepass beantragen für eine:
- Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- Änderung von sonstigen Daten
Änderungen, die ohne Ausstellung eines neuen Reisepasses erfolgen:
- Änderung des Wohnortes