Jede Bürger/jeder Bürger ist verpflichtet, das Abhandenkommen des Ausweises unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund:
- Meldung wegen Diebstahl
- Meldung wegen Verlust
- Meldung wegen Wiederauffinden
Team 1.5: Bürgerbüro | |
Hauptstraße 1-2 30974 Wennigsen (Deister) Telefon: 05103 7007-40 Homepage: https://www.wennigsen.de/buergerbuero | Montag 08.00 bis 12.00 Uhr
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Jede Bürger/jeder Bürger ist verpflichtet, das Abhandenkommen des Ausweises unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund:
Jede Bürger/jeder Bürger ist verpflichtet, das Abhandenkommen des Ausweises unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund:
Rathaus:
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: -
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Bürgerbüro:
Montag: 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 8:00 - 12:00 & 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 - 12:00 & 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 12:00 & 13:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 7:00 - 12:00 Uhr