Wenn Sie als Bürger/in oder Gewerbetreibende/r öffentliche Einrichtungen wie Gemeindesaal, Stadthalle, Schulen, Schulsportanlagen usw. für private Zwecke nutzen möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Verwaltung.
Öffentliche Einrichtungen - Nutzung für private Zwecke
Ansprechpartner/in
Gemeinde Wennigsen (Deister) | |
Hauptstraße 1-2 30974 Wennigsen(Deister) Telefon: 05103 70070 Telefax: 05103 700716 E-Mail: info@wennigsen.deHomepage: https://www.wennigsen.de | Montag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag geschlossen Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an den kommunalen Träger der jeweiligen öffentlichen Einrichtung (Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung). Ist Ihnen der Träger nicht bekannt, kann Ihnen sicherlich Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung Auskunft geben.
Was sollte ich noch wissen?
Bei Einrichtungen, deren Träger keine Kommune, sondern z.B. ein Verein ist (Vereinssportanlagen), ist dieser für Ihr Anliegen zuständig.