Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

zuklappenAnsprechpartner/in
Team 1.5: Bürgerbüro
Hauptstraße 1-2
30974 Wennigsen (Deister)
Telefon: 05103 7007-40
Homepage: htt­ps://ww­w.wen­nig­sen.­de/­bu­er­ger­buero

Montag 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 07.00 bis 12.00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
ca. 200 Meter entfernt


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Wird ein berechtigtes Interesse an einer Auskunftserteilung glaubhaft gemacht, darf die zuständige Stelle eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen, die zusätzlich folgende Daten enthält:

  • Vor- und Familiennamen
  • Doktorgrad
  • Anschriften
  • Tag und Ort der Geburt
  • frühere Vor- und Familiennamen
  • Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
  • Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszugs
  • gesetzliche Vertreter
  • Sterbetag und -ort
  • Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person, zu der eine erweiterte Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.

Voraussetzungen
  • ausreichende Hinweise zur Identifizierung der gesuchten Person
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • formloser schriftlicher Antrag, soweit die Auskunft nicht persönlich beantragt wird
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Gebühr: mindestens EUR 20,00

Die Gebühr berechnet sich nach dem Zeitaufwand.

Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.

Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Die Auskunft wird verweigert, sofern für die gesuchte Person eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk, besteht.

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Infobereich

Öffnungszeiten Verwaltung

Rathaus:

Montag: 9:00 - 12:00 Uhr

Dienstag: 14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag: -

Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

 

Bürgerbüro:

Montag: 8:00 - 12:00 Uhr

Dienstag: 8:00 - 12:00 & 14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch: 8:00 - 12:00 & 13:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag: 8:00 - 12:00 & 13:30 - 15:00 Uhr

Freitag: 7:00 - 12:00 Uhr

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