Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen

zuklappenAnsprechpartner/in
Team 1.5: Bürgerbüro
Hauptstraße 1-2
30974 Wennigsen (Deister)
Telefon: 05103 7007-40
Homepage: htt­ps://ww­w.wen­nig­sen.­de/­bu­er­ger­buero

Montag 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 07.00 bis 12.00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
ca. 200 Meter entfernt


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
32.13 - Team Bürgerbüro VCard
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Telefon: 051161611000
Telefax: 0511616-11001
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 07:30 - 18:00 Uhr
Dienstag: 07:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 15:30 Uhr (gerade Woche)
Mittwoch: 07:30 - 14:00 Uhr (ungerade Woche)
Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr
Samstag: 08:30 - 12:30 Uhr (Nur an ungeraden Wochen!)
 
Kfz-Zulassungsstelle Barsinghausen VCard
Deisterplatz 2
30890 Barsinghausen
Telefon: 051057742200
Telefax: 051057742337
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
 
Kfz-Zulassungsstelle Burgdorf VCard
Spittaplatz 4
31303 Burgdorf
Telefon: 05136898244
Telefax: 05136898-212
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
 
Kfz-Zulassungsstelle Burgwedel VCard
Fuhrberger Straße 4
30938 Burgwedel
Telefon: 051398973500
Telefax: 051398973414
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
 
Kfz-Zulassungsstelle Garbsen VCard
Rathausplatz 1
30823 Garbsen
Telefon: 05131707222
Telefax: 05131707-226
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 07:30 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag: 07:30 - 12:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr
 
Kfz-Zulassungsstelle Isernhagen VCard
Bothfelder Straße 29
30916 Isernhagen
Telefon: 05116153300
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
 
Kfz-Zulassungsstelle Laatzen VCard
Marktplatz 13
30880 Laatzen
Telefon: 051182050
Telefax: 05118205-3296
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
 
Kfz-Zulassungsstelle Langenhagen VCard
Marktplatz 1
30853 Langenhagen
Telefon: 051173079223
Telefax: 051173079269
Öffnungszeiten:
Telefonische Erreichbarkeit des zentralen Dialogcenters
Montag: 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 16:00 Uhr
 
Kfz-Zulassungsstelle Lehrte VCard
Rathausplatz 1
31275 Lehrte
Telefon: 051325050
Telefax: 05132505-310
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 19:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
 
Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a. Rbge. VCard
Am Schützenplatz 2
31535 Neustadt am Rübenberge
Telefon: 0503284113
Telefax: 050329502-50
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00-11:30 Uhr | 13:00-16:00 Uhr
Dienstag: 08:00-11:30 Uhr | 13:00-16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-11:30 Uhr | 13:00-16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-11:30 Uhr | 13:00-18:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr
 
Kfz-Zulassungsstelle Seelze VCard
Rathausplatz 1
30926 Seelze
Telefon: 05137828352
Telefax: 05137828350
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 13:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr
Samstag: 10:00 - 12:00 Uhr
 
Kfz-Zulassungsstelle Sehnde VCard
Nordstraße 21
31319 Sehnde
Telefon: 05138707111
Telefax: 05138707123
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 07:30 - 12:30 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 07:30 - 12:30 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 12:30 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 12:30 Uhr + 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr
 
Kfz-Zulassungsstelle Springe VCard
Auf dem Burghof 1
31832 Springe
Telefon: 0504173115
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
 
Kfz-Zulassungsstelle Uetze VCard
Marktstraße 9
31311 Uetze
Telefon: 05173970030
Telefax: 05173970234
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Bitte beachten:
Eine vorherige Terminvereinbarung ist für KFZ-Angelegenheiten weiterhin zwingend erforderlich. Für alle anderen Angelegenheiten wird eine Terminvereinbarung zur Vermeidung von Wartezeiten dringend empfohlen.
 
Kfz-Zulassungsstelle Wedemark VCard
Berliner Str. 3 und 5
30900 Wedemark
Telefon: 05130581300
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: Nur nach Terminvereinbarung
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

1. und 3. Samstag im Monat
08:30 - 12:00 Uhr
nur nach Terminvereinbarung
 
Kfz-Zulassungsstelle Wennigsen VCard
Hauptstraße 1 bis 2
30974 Wennigsen (Deister)
Telefon: 05103700740
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 07:00 - 12:00 Uhr
 
Kfz-Zulassungsstelle Wunstorf VCard
Südstraße 1
31515 Wunstorf
Telefon: 05031101400
Telefax: 05031101321
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr + 13:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr + 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
 
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Gehrden VCard
Kirchstraße 1-3
30989 Gehrden
Telefon: 0510864040
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
 

Allgemeine Informationen

Saisonkennzeichen sind für Fahrzeuge wie Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile gedacht, die nur zu bestimmten Jahreszeiten benutzt werden. Deren Besitzerinnen/Besitzer beziehungsweise Halterinnen/Halter können sich damit das häufige An- und Abmelden ersparen. Der Versicherungsschutz und die Beitragspflicht ruhen im Zeitraum außerhalb des Betriebszeitraumes. Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens angeführt (z. B. 05/11 = das Fahrzeug darf von Mai bis November benutzt werden).

Verfahrensablauf

Sie legen bei der Zulassung des Fahrzeugs einmalig den Zeitraum – mindestens 2 bis maximal 11 Monate jährlich – fest, in welchem Sie das Fahrzeug benutzen möchten. Außerhalb dieses Betriebszeitraums muss das Fahrzeug auf privaten Grundstücken (z. B. in einer Garage) stehen.

Die Kennzeichenschilder können Sie während der Erteilung des Saisonkennzeichens herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der zuständigen Stellen angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Saisonkennzeichen werden von der zuständigen Stelle abgestempelt, das heißt mit Plaketten für die Hauptuntersuchung (HU) und den Zulassungsbezirk versehen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) mit Angabe des Saisonzeitraumes
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise Betriebserlaubnis (für zulassungsfreie, aber kennzeichenpflichtige Fahrzeuge)
  • Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (HU)
    • entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war
  • bisherige Kennzeichen
  • gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
    • Alternativ:
      • Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
      • Nachweis der Steuerbefreiung
  • gegebenenfalls Bescheinigung über die vor dem 1. Oktober 2005 erfolgte Abmeldung/Stilllegung

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern erhalten.

Zahlungsarten
  • Barzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Anträge / Formulare

Sie müssen den Antrag persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person (z. B. Autohändlerin/Autohändler) stellen. Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie dieses vorab bei der zuständigen Stelle besorgen und zu Hause ausfüllen. Möglicherweise steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung. Ihre Versicherung wird von der zuständigen Stelle automatisch über die Zuteilung des Saisonkennzeichens informiert. Das Fahrzeug ist der zuständigen Stelle vorzuführen, sofern diese nicht darauf verzichtet.

Was sollte ich noch wissen?

Wenn Sie den Saisonzeitraum ändern, benötigen Sie eine neue Versicherungsbestätigung sowie neue Schilder (jedoch kein neues Kennzeichen, das heißt keine andere Buchstaben- oder Nummernkombination) für das Fahrzeug.

Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Neuzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.

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Infobereich

Öffnungszeiten Verwaltung

Rathaus:

Montag: 9:00 - 12:00 Uhr

Dienstag: 14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag: -

Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

 

Bürgerbüro:

Montag: 8:00 - 12:00 Uhr

Dienstag: 8:00 - 12:00 & 14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch: 8:00 - 12:00 & 13:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag: 8:00 - 12:00 & 13:30 - 15:00 Uhr

Freitag: 7:00 - 12:00 Uhr

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