Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit

zuklappenAnsprechpartner/in
Team 1.5: Bürgerbüro
Hauptstraße 1-2
30974 Wennigsen (Deister)
Telefon: 05103 7007-40
Homepage: htt­ps://ww­w.wen­nig­sen.­de/­bu­er­ger­buero

Montag 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 07.00 bis 12.00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
ca. 200 Meter entfernt


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
32.13 - Team Bürgerbüro VCard
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Telefon: 051161611000
Telefax: 0511616-11001
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 07:30 - 18:00 Uhr
Dienstag: 07:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 15:30 Uhr (gerade Woche)
Mittwoch: 07:30 - 14:00 Uhr (ungerade Woche)
Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr
Samstag: 08:30 - 12:30 Uhr (Nur an ungeraden Wochen!)
 
Kfz-Zulassungsstelle Barsinghausen VCard
Deisterplatz 2
30890 Barsinghausen
Telefon: 051057742200
Telefax: 051057742337
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
 
Kfz-Zulassungsstelle Burgdorf VCard
Spittaplatz 4
31303 Burgdorf
Telefon: 05136898244
Telefax: 05136898-212
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
 
Kfz-Zulassungsstelle Burgwedel VCard
Fuhrberger Straße 4
30938 Burgwedel
Telefon: 051398973500
Telefax: 051398973414
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
 
Kfz-Zulassungsstelle Garbsen VCard
Rathausplatz 1
30823 Garbsen
Telefon: 05131707222
Telefax: 05131707-226
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 07:30 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag: 07:30 - 12:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr
 
Kfz-Zulassungsstelle Isernhagen VCard
Bothfelder Straße 29
30916 Isernhagen
Telefon: 05116153300
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
 
Kfz-Zulassungsstelle Laatzen VCard
Marktplatz 13
30880 Laatzen
Telefon: 051182050
Telefax: 05118205-3296
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
 
Kfz-Zulassungsstelle Langenhagen VCard
Marktplatz 1
30853 Langenhagen
Telefon: 051173079223
Telefax: 051173079269
Öffnungszeiten:
Telefonische Erreichbarkeit des zentralen Dialogcenters
Montag: 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 16:00 Uhr
 
Kfz-Zulassungsstelle Lehrte VCard
Rathausplatz 1
31275 Lehrte
Telefon: 051325050
Telefax: 05132505-310
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 19:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
 
Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a. Rbge. VCard
Am Schützenplatz 2
31535 Neustadt am Rübenberge
Telefon: 0503284113
Telefax: 050329502-50
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00-11:30 Uhr | 13:00-16:00 Uhr
Dienstag: 08:00-11:30 Uhr | 13:00-16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-11:30 Uhr | 13:00-16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-11:30 Uhr | 13:00-18:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr
 
Kfz-Zulassungsstelle Seelze VCard
Rathausplatz 1
30926 Seelze
Telefon: 05137828352
Telefax: 05137828350
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 13:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr
Samstag: 10:00 - 12:00 Uhr
 
Kfz-Zulassungsstelle Sehnde VCard
Nordstraße 21
31319 Sehnde
Telefon: 05138707111
Telefax: 05138707123
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 07:30 - 12:30 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 07:30 - 12:30 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 12:30 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 12:30 Uhr + 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr
 
Kfz-Zulassungsstelle Springe VCard
Auf dem Burghof 1
31832 Springe
Telefon: 0504173115
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
 
Kfz-Zulassungsstelle Uetze VCard
Marktstraße 9
31311 Uetze
Telefon: 05173970030
Telefax: 05173970234
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Bitte beachten:
Eine vorherige Terminvereinbarung ist für KFZ-Angelegenheiten weiterhin zwingend erforderlich. Für alle anderen Angelegenheiten wird eine Terminvereinbarung zur Vermeidung von Wartezeiten dringend empfohlen.
 
Kfz-Zulassungsstelle Wedemark VCard
Berliner Str. 3 und 5
30900 Wedemark
Telefon: 05130581300
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: Nur nach Terminvereinbarung
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

1. und 3. Samstag im Monat
08:30 - 12:00 Uhr
nur nach Terminvereinbarung
 
Kfz-Zulassungsstelle Wennigsen VCard
Hauptstraße 1 bis 2
30974 Wennigsen (Deister)
Telefon: 05103700740
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 07:00 - 12:00 Uhr
 
Kfz-Zulassungsstelle Wunstorf VCard
Südstraße 1
31515 Wunstorf
Telefon: 05031101400
Telefax: 05031101321
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr + 13:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr + 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
 
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Gehrden VCard
Kirchstraße 1-3
30989 Gehrden
Telefon: 0510864040
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
 

Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Probefahrt zur Prüfung der Gebrauchsfähigkeit oder eine Überführungsfahrt mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durchführen wollen, benötigen Sie dazu ein Kurzzeitkennzeichen (bis 1998: " rotes Kennzeichen ") zur einmaligen Verwendung.

Verfahrensablauf

Das Kurzzeitkennzeichen enthält das Kürzel des Zulassungsbezirkes und eine Nummer, die mit 03 oder 04 beginnt. Die amtliche Stempelplakette ist blau.

Die Kennzeichenschilder können Sie während der Antragsbearbeitung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der zuständigen Stellen angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Kennzeichenschilder werden von der zuständigen Stelle abgestempelt.

Im Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen sind die Daten durch die zuständige Stelle vollständig zu erheben und einzutragen.

Sollte das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung haben, kann ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden, mit dem Vermerk im Fahrzeugschein, dass Fahrten nur zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück durchgeführt werden. Nur bei bestandener Hauptuntersuchung ist eine Weiterfahrt möglich.

Sollte das Fahrzeug keinem genehmigten Typ entsprechen bzw. wurde keine Einzelgenehmigung erteilt, kann ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden, mit dem Vermerk im Fahrzeugschein, dass Fahrten nur zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben bzw. bei der für den Standort des Fahrzeuges zuständigen Stelle.

Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht bzw. entsprechender Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung – nicht älter als 3 Monate
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

bei Personen ohne ersten Wohnsitz im Zulassungsbezirk zusätzlich:

  • Kaufvertrag mit Fahrzeug-Standortnachweis

bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
  • bei Firmen ohne Betriebssitz im Zulassungsbezirk
    • Kaufvertrag mit Fahrzeug-Standortnachweis

bei Vereinen zusätzlich:

  • Vereinsregisterauszug
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht

bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:

  • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
  • deren Ausweise
  • Angabe des Verwendungszweckes und der Fahrzeugart

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Das Kurzzeitkennzeichen gilt für höchstens 5 Tage. Der Ablaufzeitpunkt ist auf dem Kennzeichen in einem gelben Feld am rechten Rand vermerkt. Danach darf das Schild im Straßenverkehr nicht mehr verwendet werden.

Anträge / Formulare

Der Antrag ist bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person (z. B. Autohändlerin/Autohändler) zu stellen. Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der zuständigen Stelle besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot der zuständigen Stelle steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung. Sie erhalten von der zuständigen Stelle einen besonderen Fahrzeugschein, den Sie ausfüllen müssen.

Was sollte ich noch wissen?

Kurzzeitkennzeichen gelten nicht im Ausland. Sie dürfen grundsätzlich nur innerhalb des Bundesgebietes verwendet werden.

Die Kennzeichen und der Fahrzeugschein brauchen der zuständigen Stelle nach Ablauf des Zeitraums nicht mehr zurückgegeben werden. Sie verlieren nach Ablauf der Frist ihre Gültigkeit.

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