Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hundesteuer Festsetzung
Ansprechpartner/in
Team 2.1: Finanzen (Herr Winkler und Herr Brandt) | |
Hauptstraße 1-2 30974 Wennigsen (Deister) E-Mail: steuern@wennigsen.de | Montag 09.00- 12.00 Uhr
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Verfahrensablauf
Rechtsgrundlage
- Kommunale Satzung
Was sollte ich noch wissen?
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung der Gemeinde Wennigsen (Deister).