Die Gemeinde Wennigsen (Deister) fördert die Durchführung von örtlichen Angeboten der Jugendarbeit im Sinne von § 11 SGB VIII im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und ihrer Zuständigkeit. So trägt sie dazu bei, die in Satz 1 genannten Ziele zu erreichen:
„Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.“
Die Förderung erfolgt im Rahmen einer finanziellen Unterstützung von freien Trägern zur Durchführung von Angeboten auf Grundlage der genannten Ziele. Mit der Zuwendung sollen die Träger in die Lage versetzt werden, die Teilnahmekosten zugunsten der jungen Menschen möglichst gering zu halten.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht Vielmehr entscheidet die Gemeinde Wennigsen (Deister) aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Gefördert werden folgende örtliche Maßnahmen:
- Mehrtägige Gruppenangebote
- Außerschulische Bildungsangebote
- Projekte der Jugendarbeit
Zuwendungsfähig sind die notwendigen Ausgaben für die Durchführung der genannten Maßnahmen. Nicht zuwendungsfähig sind insbesondere die Ausgaben für Rückstellungen, Abschreibungen, kalkulatorische Kosten, Rückzahlung von Darlehen, Zinsen und Kautionen.