Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.
Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Externe Ansprechpartner/in
63.02 - Team Bauaufsicht / Zentrale Aufgaben Hildesheimer Str. 20 30169 Hannover Telefon: 051161622200 E-Mail: servicebuerobauen@region-hannover.deÖffnungszeiten: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Bauaufsicht der Region Hannover ist für die folgenden Kommunen zuständig:
Stadt Burgwedel, Stadt Gehrden, Stadt Hemmingen, Gemeinde Isernhagen, Stadt Pattensen, Stadt Sehnde, Gemeinde Uetze sowie Gemeinde Wennigsen.
Bauanträge und Bauvoranfragen sind 3-fach bei der Gemeinde einzureichen, die Gemeinde leitet die Unterlagen an die Bauaufsicht der Region Hannover weiter.
Servicebüro Bauen Region Hannover, Höltystraße 17 (Zimmer 226),
30171 Hannover
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes amtliches Antragsformular
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.