Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.
Bauaktenarchiv
Ansprechpartner/in
Team 3.1: Bauverwaltung | |
Hauptstraße 1-2 30974 Wennigsen (Deister) Telefon: 05103 7007-0 E-Mail: bauverwaltung@wennigsen.de |
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Externe Behörden
Region HannoverHildesheimer Straße 20 30169 Hannover Telefon: 0511 616-0 Telefax: 0511 616-22499 E-Mail: info@region-hannover.deHomepage: http://region-hannover.de/ | Allgemeine Besuchszeiten der Verwaltung Montag 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 15:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 15:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung |
Externe Ansprechpartner/in
63.02 - Team Bauaufsicht / Zentrale Aufgaben Hildesheimer Str. 20 30169 Hannover Telefon: 051161622200 E-Mail: servicebuerobauen@region-hannover.deHomepage: https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Region-Hannover/Dezernate-und-Fachbereiche/Dezernat-Umwelt,-Klima,-Planung-und-Bauen/Fachbereich-Bauen-der-Region/Team-Bauaufsicht-Zentrale-AufgabenÖffnungszeiten: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Gemeinde führt ein Bauaktenarchiv. Einsichtnahme ist gegen Vorlage des Personalausweises möglich.
Bei der Region Hannover gibt es auch ein Bauaktenarchiv. Einsichtnahme ist nach vorheriger Anmeldung möglich.
Kontakt: Servicebüro Bauen, Tel.: 0511 616-22200
Welche Unterlagen werden benötigt?
Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides.
Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Akteneinsicht ist in der Regel gebührenpflichtig.