Bauaktenarchiv

zuklappenAnsprechpartner/in
Team 3.1: Bauverwaltung
Hauptstraße 1-2
30974 Wennigsen (Deister)
Telefon: 05103 7007-0
E-Mail:


Parkmöglichkeiten:
ca. 200 Meter entfernt


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

zuklappenExterne Behörden
Region HannoverHildesheimer Straße 20
30169 Hannover
Telefon: 0511 616-0
Telefax: 0511 616-22499
E-Mail: Homepage: htt­p://re­gion-han­no­ver­.­de/

Allgemeine Besuchszeiten der Verwaltung
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung 
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
63.02 - Team Bauaufsicht / Zentrale Aufgaben VCard
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Telefon: 051161622200
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.han­no­ver­.­de/Le­ben-in-der-Re­gion-Han­no­ver­/­Ver­wal­tun­gen-Kom­mu­nen/­Die-Ver­wal­tung-der-Re­gion-Han­no­ver­/­De­zer­nate-und-Fach­be­rei­che/­De­zer­nat-Um­welt,-Kli­ma,-Pla­nung-und-Bau­en/Fach­be­reich-Bauen-der-Re­gion/Team-Bau­auf­sicht-Zen­trale-Auf­ga­benÖffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
 

Allgemeine Informationen

Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.

An wen muss ich mich wenden?

Die Gemeinde führt ein Bauaktenarchiv. Einsichtnahme ist gegen Vorlage des Personalausweises möglich.

Bei der Region Hannover gibt es auch ein Bauaktenarchiv. Einsichtnahme ist nach vorheriger Anmeldung möglich.

Kontakt: Servicebüro Bauen, Tel.: 0511 616-22200

Welche Unterlagen werden benötigt?

Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides.

Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Akteneinsicht ist in der Regel gebührenpflichtig.

  Zurück

Infobereich

Öffnungszeiten Verwaltung

Rathaus:

Montag: 9:00 - 12:00 Uhr

Dienstag: 14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag: -

Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

 

Bürgerbüro:

Montag: 8:00 - 12:00 Uhr

Dienstag: 8:00 - 12:00 & 14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch: 8:00 - 12:00 & 13:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag: 8:00 - 12:00 & 13:30 - 15:00 Uhr

Freitag: 7:00 - 12:00 Uhr

Kartenanwendung