Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung. Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.
Seit der 2018 fallen für die Betreuung von Kindern von drei Jahren bis zur Einschulung keine Elternbeiträge mehr an, wenn das Kind in einer Tageseinrichtung betreut wird, für die das Land Finanzhilfe nach dem NKiTaG leistet. Der Anspruch auf Beitragsfreiheit gilt bis zu einer Betreuungszeit von acht Stunden an fünf Tagen in der Woche. Die Betreuungszeit umfasst auch die sogenannten Randzeiten, d.h. Früh- und Spätdienste.
Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich und die ergänzenden Handlungsempfehlungen "Sprachbildung und Sprachförderung" und "Die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren" sind wichtige Beiträge zur Qualitätsentwicklung in niedersächsischen Tageseinrichtungen für Kinder.
Informationen zum Thema "Kindertagesstätten" auf den Seiten des Niedersächsisches Kultusministeriums