Fundbüro
Sie haben etwas im Gemeindegebiet gefunden oder verloren ?
Dann ist das Fundbüro die erste Anlaufstelle für Sie, wo man Ihnen gern weiterhilft. Das Fundbüro ist bei der Gemeinde Wennigsen (Deister) ins Bürgerbüro integriert.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüro finden Sie im Erdgeschoß der Gemeindeverwaltung gleich links in den Räumen 02 + 02.1.
Hier finden Sie Aktuelle Fundmeldungen
26.09.2024
1-5 Bürgerbüro
Amtliche Bekanntmachung Fundbüro
Das Fundbüro teilt mit!
In den Monaten Juni bis September 2024 wurden folgende Gegenstände
bei der Gemeinde Wennigsen (Deister) als Fundsachen gemeldet
und abgegeben: Weiterlesen
15.05.2024
1-5 Bürgerbüro
Amtliche Bekanntmachung Fundbüro
Das Fundbüro teilt mit!
In den Monaten März bis Mai 2024 wurden folgende Gegenstände
bei der Gemeinde Wennigsen (Deister) als Fundsachen gemeldet
und abgegeben: Weiterlesen
Formular zur Fundanzeige/Verlustmeldung
Öffnungszeiten Bürgerbüro
Aufgrund der aktuellen Lage benötigen Sie einen Termin zur Bearbeitung Ihrer Anliegen. Sie können einen Termin telefonisch unter 05103-7007 80 vereinbaren.
Montag | 8.00 - 12.00 Uhr | ||
Dienstag | 8.00 - 12.00 Uhr | und | 14.00 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | 8.00 - 12.00 Uhr | und | 13.30 - 15.00 Uhr |
Donnerstag | 8.00 - 12.00 Uhr | und | 13.30 - 15.00 Uhr |
Freitag | 7.00 - 12.00 Uhr |
Ihren Termin im Bürgerbüro können Sie auch über die ONLINE-TERMINVERGABE direkt auswählen und buchen.
© Pixabay - Freie kommerzielle Nutzung Was ist eine Fundsache?
Eine Fundsache ist eine von der Eigentümerin/dem Eigentümer verlorene Sache.
Keine Fundsachen sind absichtlich abgestellte oder entsorgte Sachen, z. B. alte, nicht mehr verkehrstüchtige Autoreifen, abgelaufene Medikamente, alte Möbelstücke (Sperrmüll) usw. Diese Sachen sind von der Annahme durch das Fundbüro ausgeschlossen.
Rechtliche Hinweise zu Verlust- und Fundsachen:
Die Finderin/der Finder einer Sache ist zur Anzeige und Verwahrung (§§ 965, 966 BGB) zwecks Rückgabe an die Verliererin/den Verlierer verpflichtet. In Wennigsen (Deister) besteht eine generelle Ablieferungspflicht (§ 967 BGB). Jede Finderin und jeder Finder hat den Fund an das Fundbüro abzuliefern. Hierdurch soll die Sache der Eigentümerin/dem Eigentümer erhalten bleiben. Das Eigentum soll gesichert werden. Das Fundbüro versteht sich in erster Linie als Vermittler zwischen Verliererinnen und Verlierern und Finderinnen und Findern. Es übernimmt die korrekte Zuordnung und Herausgabe einer verlorenen Sache an die rechtmäßige Eigentümerin oder den rechtmäßigen Eigentümer. Über die Rechte und Pflichten der beteiligten Personen an einer Fundsache sowie die konkreten Verfahrensabläufe informieren Sie die Punkte „Sie haben etwas verloren“ bzw. „Sie haben etwas gefunden“.
Die Fundsachen werden sechs Monate bei uns aufbewahrt. In dieser Zeit ermitteln wir nach Möglichkeit die Verliererin oder den Verlierer, um diese/diesen zu benachrichtigen. Werden die Fundsachen innerhalb dieser Frist nicht abgeholt, werden sie der Finderin oder dem Finder ausgehändigt (§ 973 BGB: Eigentumserwerb). Zum Eigentumserwerb muss der Finder oder die Finderin sich nach Ablauf der Frist innerhalb von 14 Tagen im Fundbüro melden, um den Eigentumserwerb geltend zu machen. Sollte der Anspruch nicht innerhalb der 14 Tage nach Fristablauf geltend gemacht werden, wird der Fundgegenstand versteigert oder vernichtet. Wenn die Finderin oder der Finder schon bei Abgabe des Fundgegenstandes auf ihr Recht des Eigentumserwerb verzichtet haben (§ 976 BGB: Eigentumserwerb der Gemeinde), wird dieser versteigert oder vernichtet