Sanierungsgebiet Ortsmitte Wennigsen
Der Bereich "Ortsmitte Wennigsen" wurde im Sommer 2015 in die Städtebauförderung - Programmkomponente "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren " aufgenommen.
Auf Basis der sogenannten "Vorbereitenden Untersuchungen" (VU) und des "Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes" (ISEK) (s.u.) soll in den kommenden Jahren eine gezielte Umgestaltung und Aufwertung der Ortsmitte Wennigsen erfolgen. Ziel ist es insbesondere die Funtionsvielfalt und die Versorgungssicherheit der Ortsmitte zu stärken, die Aufenthaltsqualität und den Straßenraum aufzuwerten und die Verkehrssituation zu verbessern.
Zur Sicherung der Entwicklungsziele hat der Rat der Gemeinde Wennigsen im Dezember 2015 eine Sanierungssatzung (s.u.) für das Sanierungsgebiet "Ortsmitte Wennigsen" beschlossen. Für die Dauer der Sanierung ist die Eintragung eines Sanierungsvermerks erforderlich, da für bestimmte Vorgä#nge eine sanierungsrechtliche Genehmigung erforderlich ist. Außerdem können Eigentümer bei bestimmten Sanierungsmaßnahmen steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen.
Im April 2017 hat der Gutachterausschuss des Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) die sogenannten Anfangswerte im Sanierungsgebiet festgelegt. Der Anfangswert (s. u. Karte) stellt den Wert des Bodens dar, der sich für ein Grundstück ergeben würde, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre. Die Differenz zwischen dem Anfangswert und dem Endwert (der Endwert stellt den Bodenwert dar, der sich nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen für das Grundstück ergibt) ergibt die Höhe des Ausgleichsbetrags, den ein Eigentümer an die Gemeinde zu zahlen hat (s. § 154 Baugesetzbuch).
Seit Juni 2017 hat die Gemeinde Wennigsen einen Sanierungsträger. Die Niedersächsische Landgesellschaft (NLG) arbeitet für die Gemeinde Wennigsen als Sanierungsträger und Treuhänder. Die Hauptaufgaben des Sanierungsträger sind die Beratung und Unterstützung der Gemeinde und der Eigentümer in allen die Sanierung betreffenden Finanzierungsangelegenheiten, die Koordienierung der Sanierungsmaßnahmen, die Beratung der Gemeinde bei städtebaulichen Planungen, der Erwerb von Grundstücken sowie die Öffentlichkeitsarbeit.
Im Juni hat der Rat über die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe Hauptstraße entschieden. Die Mitglieder beraten in öffentlicher Sitzung über Fragen und Themen zur Sanierung.
Die AG-Hauptstraße setzt sich zusammen aus Vertretern der Politik, der Wirtschaft (WIG), der Anlieger, des Verkehrs- und Verschönerungsvereins (VVV), des "Runde Tisch Seniorenarbeit", des Präventionsrates, des Jugendparlaments und aus Vertretern der Verwaltung. Die Leitung der Arbeitsgruppe erfolgt durch den Sanierungsträger (NLG).
Darüberhinaus wird auch die Öffentlichkeit in die Entscheidungsprozesse eingebunden.
Die Eintragung des Sanierungsvermerks im Grundbuch ist erfolgt. Die Eigentümer, Miteigentümer und Pächter wurden darüber vom Grundbuchamt des Amtsgerichts Wennigsen in Kenntnis gesetzt. Hintergrund dieser Eintragung ist, dass in einem Sanierungsgebiet für bestimmte Vorhaben eine sanierungsrechtliche Genehmigung erforderlich ist (s.u.).
Chronologie:
Neugestaltung des Feuerwehrplatzes
Im Zuge des Sanierungsverfahrens wird es auch zu einer Neugestaltung des Feuerwehrplatzes kommen um die Aufenthaltsqualität des historischen Ortskern Wennigsens zu erhöhen.
Am 05.11.2024 hat das Planungsbüro BPR Ingenieure in einer Sitzung der Arbeitsgruppe Sanierungsgebiet die erste Entwurfsplanung für die Sanierung des Feuerwehrplatzes vorgestellt.
Die Planunterlagen sind unten im Ordner "Pläne" einsehbar.
Haben Sie Fragen oder Anregungen zum Entwurf? Gerne nimmt der Fachbereich 3 Bauen und Umwelt diese entgegen.