Sie finden die Wohngeldstelle der Gemeinde Wennigsen (Deister) im Verwaltungsgebäude im Erdgeschoss in Raum 11.
Zu den Öffnungszeiten der allgemeinen Verwaltung können Sie dort Ihre Anliegen besprechen und Anträge zu den nachfolgenden Themengebieten abgeben :
Häufig gestellte Fragen
Der Online-Wohngeldantrag bietet eine Reihe von positiven Aspekten, die den Antragsprozess für die Bürgerinnen und Bürger erleichtern. Ihren Antrag auf MIETZUSCHUSS können Sie HIER ONLINE stellen. Als Eigentümer stellen Sie Ihren Antrag auf LASTENZUSCHUSS bitte hier ONLINE.
Bequemlichkeit: Durch den Online-Antrag können Sie den Antrag bequem von zu Hause aus stellen, ohne persönlich zur Behörde gehen zu müssen. Dies spart Zeit und Aufwand.
Zeitersparnis: Der Online-Antrag ermöglicht es Ihnen, alle erforderlichen Informationen und Dokumente direkt einzugeben und hochzuladen. Dadurch entfällt das Ausfüllen von Papierformularen und das Warten in der Behörde.
Fehlervermeidung: Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch den Antragsprozess und stellt sicher, dass alle erforderlichen Informationen vollständig und korrekt eingegeben werden. Dadurch werden mögliche Fehler minimiert.
Schnellere Bearbeitung: Da der Online-Antrag direkt elektronisch an die zuständige Behörde übermittelt wird, kann die Bearbeitungszeit verkürzt werden. Dies bedeutet, dass Sie schneller eine Rückmeldung über Ihren Antrag erhalten.
Transparenz: Der Online-Antrag ermöglicht es Ihnen, den Status Ihres Antrags online zu verfolgen. Sie können sehen, ob Ihr Antrag eingegangen ist, in Bearbeitung ist oder bereits entschieden wurde.
Umweltfreundlich: Durch die Nutzung des Online-Antrags wird Papier eingespart, was zur Schonung der Umwelt beiträgt.
Wohngeld ist eine finanzielle Unterstützung vom Staat für Menschen mit niedrigem Einkommen. Es soll Ihnen helfen, Ihre Wohnkosten zu bezahlen, damit Sie in einer angemessenen und bezahlbaren Wohnung leben können.
Wohngeld können sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum beantragen. Dabei ist es wichtig, dass Ihre Wohnkosten nicht zu hoch und nicht zu niedrig sind.
Wenn Sie Wohngeld beantragen möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört zum Beispiel, dass Ihr Einkommen nicht zu hoch ist und dass Sie in Deutschland gemeldet sind.
Der Betrag des Wohngeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, dem Einkommen und den Wohnkosten. Je niedriger Ihr Einkommen und je höher Ihre Wohnkosten sind, desto mehr Wohngeld können Sie erhalten.
Um Wohngeld zu beantragen, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen. Auf unserer Webseite finden Sie Informationen dazu, wo und wie Sie den Antrag stellen können. Gern können Sie den Antrag auf Mietzuschuss HIER ONLINE stellen. Für den Lastenzuschuss können Sie den Antrag HIER ONLINE stellen
Wohngeld ist wichtig, um sicherzustellen, dass Menschen mit niedrigem Einkommen in angemessenen Wohnungen leben können. Es hilft Ihnen, die finanzielle Belastung durch Mietzahlungen oder Wohnkosten zu reduzieren und sorgt dafür, dass genügend Geld für andere Lebenshaltungskosten bleibt.
Wir hoffen, dass Ihnen unsere Webseite dabei hilft, mehr über Wohngeld zu erfahren und wie es Ihnen helfen kann. Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Gerne per Mail an wohngeld@wennigsen.de oder telefonisch unter 05103-700751 oder 700776.
Ja, Sie müssen Sie einen neuen Antrag (Weiterleistungsantrag) stellen, wenn das Bewilligungsende des Wohngeldes erreicht ist. Frühestens kann der Antrag 2 Monate vor dem Bewilligungsende gestellt werden. Das Wohngeld wird in der Regel für einen bestimmten Zeitraum (zumeist 12 Monate) bewilligt. Wenn dieser Zeitraum abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Antrag stellen, um weiterhin Wohngeld zu erhalten. Hier müssen Sie dann auch alle benötigten Nachweise aktuell beifügen. Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig zu stellen, da eine rückwirkende Bewilligung in der Regel nicht möglich ist.
Nein, in der Regel können Sie für eine Nebenwohnung ohne Lebensmittelpunkt kein Wohngeld beantragen. Wohngeld wird zumeist nur für die Hauptwohnung gewährt, in der sich der Lebensmittelpunkt des Antragstellers befindet. Eine Nebenwohnung wird normalerweise nicht als eigenständiger Wohnraum betrachtet, sondern als zusätzlicher Wohnsitz. Daher ist es unwahrscheinlich, dass Sie für eine Nebenwohnung Wohngeld erhalten können. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Wohngeldstelle oder dem örtlichen Wohnungsamt über die genauen Voraussetzungen und den Antragsprozess zu informieren.
Hier finden Sie weitergehende Informationen zum Thema Wohngeld-Plus !!
Informationen zum Thema Wohngeld :
Reicht das Einkommen Ihres privaten Haushalts nach den objektiven Regeln des Wohngeldgesetzes nicht aus, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, könnten Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieterinnen und Mieter als Mietzuschuss und für das selbst genutzte Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt.
Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Größe des Haushaltes, das Gesamteinkommen aller Mitglieder des Haushaltes und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete beziehungsweise Belastung. Die wohngeldrelevante Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sogenannte Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Betriebskosten für zentrale Heizungs- und Warmwasserversorgungseinrichtungen.
Ein Anspruch auf Wohngeld besteht nicht, wenn die Kosten der Unterkunft von einem anderen Sozialleistungsträger übernommen werden, zum Beispiel bei Empfängerinnen und Empfängern von Bürgergeld.
Eine Mitteilungspflicht bei Veränderungen im laufenden Wohngeldbezug besteht :
- wenn sich die Miete/Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
- wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
- wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
- wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
- beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).
Die Änderungen können zu einer Verringerung oder ggf. zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen. Ein Formular zur Mitteilung von Veränderungen finden Sie unten auf der Seite zum Download. Bitte teilen Sie Veränderungen zeitnah mit.
Hier können Sie die Veränderungen ONLINE mitteilen :
Veränderungsmitteilung
N E U E S (Stand 11/2023) :
ONLINE Veränderungsmitteilung zum Wohngeldantrag / bezug. Ab sofort ist es möglich Veränderungen zu einem bestehenden Wohngeldantrag / bezug online mitzuteilen und die dafür geeigneten Nachweise direkt hochzuladen. ==> Veränderungsmitteilung
Onlineantrag zur Eintragung in die Liste der Wohnungssuchenden
Ab sofort ist es möglich bei der Gemeinde Wennigsen (Deister) sich direkt in die Liste der Wohnungssuchenden eintragen zu lassen. Der Dienst ist jetzt in die Online-Services mit eingebunden. Sie können dort den Antrag komplett online ausfüllen und die benötigten Dokumente in verschiedenen Formaten (zb. pdf) mit hochladen. Dies ermöglicht eine schnelle Eintragung bei der Wohnungssuche und Sie können den Antrag beispielsweise bequem von zu Hause aus stellen. Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde Wennigsen (Deister) nur Wohnungen für Inhaber eines Wohnberechtigungsscheines vermittelt.
Den Onlineantrag erreichen Sie über www.wennigsen.de/wohnungssuche
Onlineantrag auf LASTENZUSCHUSS
Ab sofort ist es möglich bei der Gemeinde Wennigsen (Deister) den Wohngeldantrag auf Lastenzuschuss (Erstantrag, Weiterleistungsantrag, Erhöhungsantrag) auch online direkt zu stellen. Der Dienst ist jetzt in die Online-Services mit eingebunden. Sie können dort den Antrag komplett online ausfüllen und die benötigten Dokumente in verschiedenen Formaten (zb. pdf) mit hochladen. Dies ermöglicht eine schnelle Antragsbearbeitung und Sie können den Antrag beispielsweise bequem von zu Hause aus stellen. Voraussetzung hierfür ist persönliches Servicekonto. Dieses können Sie bei der Erstanmeldung ebenfalls für sich einrichten.
Den Onlineantrag erreichen Sie über www.wennigsen.de/lastenzuschuss
Onlineantrag zum Wohnberechtigungsschein (B-Schein)
Ab sofort ist es möglich bei der Gemeinde Wennigsen (Deister) den Antrag zum Wohnberechtigungsschein (B-Schein) auch online direkt zu stellen. Der Dienst ist jetzt in die Online-Services mit eingebunden. Sie können dort den Antrag komplett online ausfüllen und die benötigten Dokumente in verschiedenen Formaten (zb. pdf) mit hochladen. Dies ermöglicht eine schnelle Antragsbearbeitung und Sie können den Antrag beispielsweise bequem von zu Hause aus stellen. Voraussetzung hierfür ist persönliches Servicekonto. Dieses können Sie bei der Erstanmeldung ebenfalls für sich einrichten.
Den Onlineantrag zum Wohnberechtigungsschein erreichen Sie über www.wennigsen.de/b-schein
Onlineantrag auf MIETZUSCHUSS
Ab sofort ist es möglich bei der Gemeinde Wennigsen (Deister) den Wohngeldantrag auf Mietzuschuss (Erstantrag, Weiterleistungsantrag, Erhöhungsantrag) auch online direkt zu stellen. Der Dienst ist jetzt in die Online-Services mit eingebunden. Sie können dort den Antrag komplett online ausfüllen und die benötigten Dokumente in verschiedenen Formaten (zb. pdf) mit hochladen. Dies ermöglicht eine schnelle Antragsbearbeitung und Sie können den Antrag beispielsweise bequem von zu Hause aus stellen. Voraussetzung hierfür ist persönliches Servicekonto. Dieses können Sie bei der Erstanmeldung ebenfalls für sich einrichten.
Den Onlineantrag erreichen Sie über www.wennigsen.de/mietzuschuss
WOHNGELDREFORM 2023
Mit der Wohngeldreform 2023 wurde das Wohngeld deutlich erhöht und ein größerer Personenkreis ist nun anspruchsberechtigt, da die Rahmenbedingungen im neuen Wohngeld Plus deutlich erweitert wurden.
Hierdurch hat sich ein wesentlich erhöhtes Antragsvolumen ergeben, so dass es in der ersten Jahreshälfte zu deutlich verlängerten Bearbeitungszeiten Ihres Wohngeldantrages kommen kann.
Bitte achten Sie bei der Abgabe Ihres Antrages darauf, dass Sie die benötigten Anlagen möglichst vollständig mit einreichen.
Bei der Antragstellung zum Mietzuschuss sind dies auf jeden Fall :
- Kopie des Mietvertrages
- Aktuelle Nebenkostenabrechnung
- Angaben zur Mietzusammensetzung (Grundmiete, Nebenkosten, Heizkostenvorauszahlung)
- Kontoauszüge (komplett) der letzten 3 Monate vor Antragstellung mit Nachweis der geleisteten Mietzahlungen
- Kopien Gehalts- / Lohnnachweise für alle Haushaltsmitglieder die einer nichtselbständigen Arbeit nachgehen oder Rentenbescheid / Rentenanpassung bei Rentnern oder Arbeitslosengeldbescheid falls ALG I bezogen wird
Sollten weitere Unterlagen benötigt werden, werden diese im Anschluss an die Antragsabgabe separat angefordert. Ein zügiges Einreichen der benötigten Nachweise ermöglicht eine kurze Bearbeitungszeit Ihres Antrages.
Die neuen bundeseinheitlichen Formulare zur Beantragung von Wohngeld (Mietzuschuss und Lastenzuschuss) finden Sie weiter unten auf dieser Seite als pdf-Dateien zum runterladen.