Elterngeld
Das Elterngeld muss schriftlich nach Geburt des Kindes beantragt werden.
Hinweise, Erläuterungen, Elterngeldrechner und den entsprechenden Antrag finden Sie unter dem folgenden Link:
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Antragsfrist beträgt drei Monate ab Geburt des Kindes. Rückwirkende Zahlungen werden jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist.
Mit ElterngeldDigital können Sie den Antrag bequem online erstellen und als PDF-Ausdruck und bei Ihrer Elterngeldstelle einreichen. Bitte vergessen Sie dabei nicht, den Antrag und ggf. die
Erklärung(en) zum Einkommen zu unterschreiben, sowie die geforderten Nachweise beizulegen.
https://www.elterngeld-digital.de/ams/Elterngeld
Ansprechpartner/in
Frau N. Sprey | |
Amt / Bereich Fachbereich 4: Bildung und Soziales › Team 4.2: Kinderbetreuung Familienservicebüro Hauptstr. 1-2 30974 Wennigsen (Deister) Telefon: 05103 7007-74 E-Mail: elterngeld@wennigsen.de |