Mini-PV-Förderung
Mini-PV-Anlagen erfreuen sich derzeit großer Beliebtheit. Sie sind relativ günstig, gut verfügbar und es bedarf nicht immer zwangsweise eines Installateurs für die Inbetriebnahme.
Genehmigungsfrei sind Anlagen mit einer Wechselrichterleistung von 800 Watt und Modulen mit einer Gesaamtleistung von bis zu 2.000 Watt. Diese Anlagen müssen nicht genehmigt, sondern lediglich ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden müssen.
Wichtige Hinweise:
-Der Schuko-Stecker wird von den Netzbetreibern geduldet, stellt aber ein Sicherheitsrisiko dar. Kommt ein Schukostecker zum Einsatz, wäre dies im Versicherungsfall problematisch für den Versicherten / die Versicherte.
-Besteht bereits eine PV-Anlage, die Strom in das Netz einspeist, kann das Balkonkraftwerk nicht gefördert werden, weil der überschüssige Strom übder den bereits vorhandenen Einspeisezähler mit vergütet wird. Das entspräche einer Doppelförderung und es entspricht nicht der Grundidee des genehmigungsfreien Balkonkraftwerks. Der Eintrag im Marktstammdatenregister muss zudem um die zusätzlich installierte Leistung korrigiert werden.
Insbesondere für Mieter*innen, aber auch Besitzer*innen von Eigentumswohnungen, die keine eigene Dachfläche zur Verfügung haben, ist dies oft die einzige Möglichkeit überhaupt selber eigenen erneuerbaren Strom zu erzeugen und damit zu Zeiten hoher Strompreise nicht nur den eigenen Geldbeutel zu entlasten, sondern auch einen Teil zum Klimaschutz zu leisten.
Aus diesem Grunde hatte die Gemeinde Wennigsen (Deister) im Jahr 2023 für die oben genannte Zielgruppe einen Zuschuss in Höhe von 100 gewährt. Da diese Förderung nur in geringem Umfang in Anspruch genommen wurde, soll diese auch in 2024 zur Verfügung stehen, hierzu gelten allerdings folgende Änderungen.
-Bis zum 31.03.2024 kann die Förderung so beantragt werden, wie bereits im vergangenen Jahr.
-Mieterinnen und Mieter haben zudem die Möglichkeit auf einen Umbaukostenzuschuss in Höhe von maximal 300,00 Euro (bis zu 100% der Umbaukosten)
-Ab dem 01. April 2024 steht die Anlagenförderung in Höhe von 100,00 Euro dann allen Wennigser Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
Ob die Förderung für Sie in Frage kommt und welche Anforderungen mit der Förderung verbunden sind, können Sie im Detail der Förderrichtlinie entnehmen (Download: Förderung Mini-PV).
Für die Antragstellung reicht eine formlose E-Mail an die unten stehenden Kontaktdaten.
Ansprechpartner/in
Herr J. Krebs | |
KlimaschutzmanagerAmt / Bereich Bürgermeister › Erste Gemeinderätin › 0.1 Büro der Leitung › Klimaschutzangelegenheiten Gemeinde Wennigsen (Deister) Hauptstraße 1-2 30974 Wennigsen (Deister) Telefon: 05103 7007-975 E-Mail: j.krebs@wennigsen.de |
Dokumente
Förderrichtlinie_Balkonsolar (240 kB) |