Veröffentlichung bereits erteilter Aufträge für die Bereiche Tiefbau / Hochbau
Gemäß des Gem. RdErl. d. MW d. StK u. d. übr. Min. v. 4.2.2009 - 24-32573/0020 wird folgendes bekannt gemacht:
Zur effektiven Vorbeugung gegen mögliche Unregelmäßigkeiten (z.B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger/ ortsnaher Unternehmen) sind im Anschluss an ein durchgeführtes Vergabeverfahren für Bauaufträge nach der VOB/A und für Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach der VOL/A vom Auftraggeber folgende Informationen im Sinne einer nachträglichen Transparenz unverzüglich zu veröffentlichen, sofern das jeweilige Auftragsvolumen (ohne Umsatzsteuer) einen Wert von 25.000 EUR überschreitet:
- Name und Anschrift des Auftraggebers
- Ort der Auftragsausführung
- Auftragsgegenstand
- Name und Anschrift des Auftragnehmers
- Auftragsvolumen (ohne Umsatzsteuer)
Die Veröffentlichung hat wahlweise auf der Internetseite des Auftraggebers (Gemeinde Wennigsen) oder in geeigneten Veröffentlichungsorganen (z.B. regionale oder überregionale Tageszeitungen, Fachzeitschriften) zu erfolgen. Die Gemeinde Wennigsen (Deister) hat sich entschieden, die erforderlichen Informationen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
Hinweis: Der Auftraggeber ist immer die Gemeinde Wennigsen (Deister), Hauptstraße 1-2, 30974 Wennigsen (Deister)